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Handy Ortung - Gesetz ?
Also so mal rein aus Neugier... hat irgendwer ne Ahnung was das Gesetz zur Handyortung sagt?
Ich hab weder im EDV noch im Verbraucherschutz Abteil was darüber gefunden.
Ich glaube alle Anbieter bieten diesen Service auch kostenpflichtig an, müssen den Handy-Besitzer dann allerdings informieren, das er geortet wurde...oder zumindestens machen die das.
Eigentlich müsste so eine Triangulation durch Antennen-Signale doch auch ohne Provider Info Möglich sein(gesetzen Fall ich weiss wo welche Antenne steht)...auf dementsprechend programmierbaren Geräten, versteht sich.
Irgendwer ne Idee, ob irgendwo noch was steht, was das verbietet? :polizei:
Is nur ne dumme Idee...aber lieber Fragen bevor´s zoff gibt :hihi:
...ach ja und ja ...ich weiss von der Software von Bell Labs :]
Ich hab weder im EDV noch im Verbraucherschutz Abteil was darüber gefunden.
Ich glaube alle Anbieter bieten diesen Service auch kostenpflichtig an, müssen den Handy-Besitzer dann allerdings informieren, das er geortet wurde...oder zumindestens machen die das.
Eigentlich müsste so eine Triangulation durch Antennen-Signale doch auch ohne Provider Info Möglich sein(gesetzen Fall ich weiss wo welche Antenne steht)...auf dementsprechend programmierbaren Geräten, versteht sich.
Irgendwer ne Idee, ob irgendwo noch was steht, was das verbietet? :polizei:
Is nur ne dumme Idee...aber lieber Fragen bevor´s zoff gibt :hihi:
...ach ja und ja ...ich weiss von der Software von Bell Labs :]
-psst- Rechtschreibfehler sind stilistisch gewollte Mittel zur Erheiterung der allgemeinen Leserschaft. -psst-
RE: Handy Ortung - Gesetz ?
hallo,
die standortermittlung ist gesetzlich nach einer gerichtlichen anordnung gemäß der strafprozessordnung § 100a und § 100b zur gefahrenabwehr zulässig.
der bgh hat dazu in seinem urteil vom 21.02.2001 (Az.: 2 BGs 42/01) folgenden leitsatz der urteilsbegründung vorangestellt:
"Die Strafverfolgungsbehörden können im Rahmen einer nach §§ 100 a, 100 b StPO angeordneten Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation mit einem Mobilfunktelefon von dem Netzbetreiber die Bereitstellung von Informationen darüber, in welcher Funkzelle sich das Telefon befindet, auch dann verlangen, wenn mit diesem nicht telefoniert wird."
eine private überwachung ist im moment nur mit einwilligung des betroffenen erlaubt. wenn also ein arbeitgeber seine fahrzeugflotte auf diesem wege überwachen möchte, benötigt er die einwilligung seiner arbeitnehmer. der betriebsrat muss bei überwachungsmaßnahmen ebenso zustimmen, damit die maßnahmen juristisch zulässig sind.
grüße
andreas
die standortermittlung ist gesetzlich nach einer gerichtlichen anordnung gemäß der strafprozessordnung § 100a und § 100b zur gefahrenabwehr zulässig.
der bgh hat dazu in seinem urteil vom 21.02.2001 (Az.: 2 BGs 42/01) folgenden leitsatz der urteilsbegründung vorangestellt:
"Die Strafverfolgungsbehörden können im Rahmen einer nach §§ 100 a, 100 b StPO angeordneten Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation mit einem Mobilfunktelefon von dem Netzbetreiber die Bereitstellung von Informationen darüber, in welcher Funkzelle sich das Telefon befindet, auch dann verlangen, wenn mit diesem nicht telefoniert wird."
eine private überwachung ist im moment nur mit einwilligung des betroffenen erlaubt. wenn also ein arbeitgeber seine fahrzeugflotte auf diesem wege überwachen möchte, benötigt er die einwilligung seiner arbeitnehmer. der betriebsrat muss bei überwachungsmaßnahmen ebenso zustimmen, damit die maßnahmen juristisch zulässig sind.
grüße
andreas
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[font=tahoma,helvetica]PC-Probleme? andere Fragen? Hier werden Sie geholfen...[/font]
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »kerlEF« (17. März 2005, 11:24)
Das nenn ich mal eine Antwort. Danke 
Also ist im Prinzip alles möglich, wenn man nur dazu einwilligt....wenn das mal nicht demnächst eine neue Art der Handyfalle gibt ....so SMS mit Kleingedrucktem :deal:

Also ist im Prinzip alles möglich, wenn man nur dazu einwilligt....wenn das mal nicht demnächst eine neue Art der Handyfalle gibt ....so SMS mit Kleingedrucktem :deal:
-psst- Rechtschreibfehler sind stilistisch gewollte Mittel zur Erheiterung der allgemeinen Leserschaft. -psst-
gundlage unseres rechtssystems ist die vertragsfreiheit bzw. der gundgedanke der freien entwicklung und entfaltung der persönlichkeit, soweit man dabei rechte anderer nicht verletzt.somit ist alles zulässig, was im verhältnis zwischen zwei partnern vereinbart wird, soweit nicht ein partner den anderen unter ausnutzung einer zwangslage, der unerfahrenheit, der erheblichen willensschwäche .... (Sittenwidrigkeit BGB § 138 ) zu etwas zwingt, was der nicht wollte oder nicht einschätzen konnte.
somit hast du recht, wenn du sagst, dass in deutschland im prinzip alles möglich ist, sofern man dazu einwilligt
es gibt nur wenige gesetzliche regelungen, die selbst bei einer einwilligung ein verbot aussprechen (hilfe zum selbstmord z.b.).andreas
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »kerlEF« (17. März 2005, 11:32)
Sorry Kevin wenn ich doch noch poste, aber: Nein es ist über keinen Anbieter möglich!
Liebe Grüße, Andy
Die Bogenpresse